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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80051

Begegnungszonen – Shared Space

Autoren J. Thiemann-Linden
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht
5.10 Entwurf und Trassierung

Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Berlin u. a.: Wichmann Verlag. - Loseblattsammlung, 97. Lieferung, 2023, Ordner 3, Kapitel 3.4.4.2, 21 S., 7 B, zahlr. Q

Aufmerksames, rücksichtsvolles Miteinander der Verkehrsteilnehmenden ist als Ressource für eine bessere Straßenraumgestaltung inzwischen in hunderten von Beispielen im In- und Ausland wirksam belegt worden. Anstatt bei der Querschnittsaufteilung die Kfz-Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr alles bestimmen zu lassen, lädt der Shared-Space-Gedanke zum langsamen Fahren und zur Interaktion mit den Querenden zu Fuß und mit dem Rad ein, die sich gleichberechtigt im Straßenraum bewegen. Das wird unterstützt durch das andersartige Erscheinungsbild und die restriktive Stellplatzregelung (keine Sichthindernisse für die Interaktion). Nutznießende der neuen Gestaltung sind belebte Geschäftsstraßen sowie Plätze mit besonderem Querungsbedarf und Öffentlichkeitsanspruch. Die damit verbundene unverwechselbare Gestaltung bietet Identifikationsmöglichkeit und hohen Aufenthaltswert, obwohl anders als in der Fußgängerzone noch mittlere oder geringe Kfz-Belastung bei geringer Geschwindigkeit zugelassen bleibt. Als Begegnungszone wurde die Shared-Space-Philosophie in mehreren Nachbarländern Deutschlands im Straßenverkehrsrecht verankert und hat so viele lokale Planungsaufgaben vereinfacht. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat 2021 einstimmig die Begegnungszone dem Bundesverkehrsminister für die nächste StVO-Novelle empfohlen. Über die H SBÜ der FGSV (Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf - Anwendungsmöglichkeiten des "Shared Space"-Gedankens) ist der Shared-Space-Gedanke auch im technischen Regelwerk für Stadtstraßen einbezogen. Offene Fragen gibt es zu den Wirkungszusammenhängen von baulicher Gestaltung und intuitiv sicherem Verhalten bei unterschiedlichen räumlichen Bedingungen und verschiedenen "Betriebszuständen" sowie zur Berücksichtigung von stark Sehbehinderten und Blinden.