Detailergebnis zu DOK-Nr. 80036
Das neue Personenbeförderungsrecht – mit den Änderungen von 2013 und 2021
Autoren |
F. Kiepe O. Mietzsch |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Berlin u. a.: Wichmann Verlag. - Loseblattsammlung, 97. Lieferung, 2023, Ordner 4, Kapitel 4.2.1, 23 S., 1 T, zahlr. Q
Am 01.01.2013 wurde das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) um neue Marktzugangsregeln für Personenbeförderungsdienste ergänzt und damit die Anpassung des nationalen Personenbeförderungsrechts an die Vorgaben des EU-Rechts gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vollzogen. Im August 2021 wurde das PBefG um neue Formen der gewerblichen Personenbeförderung im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs ergänzt. Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden müssen sich vor diesem Hintergrund von den bekannten Gepflogenheiten der alten, personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungswelt sowie den herkömmlichen Beförderungsarten im ÖPNV verabschieden. Insbesondere auf die kommunale Verkehrswirtschaft kommen erhebliche rechtliche Veränderungen, aber auch Chancen zu. Für die Verkehrsunternehmen brachte die Gesetzesnovelle vom 01.01.2013 den Wandel ihres Genehmigungsstatus von der Eigen- in die Gemeinwirtschaftlichkeit. Der bis dahin die meisten Verkehrsleistungen erfassende Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit wurde jetzt so eng gefasst, dass eigenwirtschaftlich nur noch solche Verkehre sein können, die – abgesehen von Ausgleichsleistungen aus allgemeinen Vorschriften – ohne öffentliche Ausgleichsleistung oder einer Gewährung von ausschließlichen Rechten auskommen. Für die Anbieter und Vermittler von den klassischen ÖPNV-ergänzenden Beförderungsarten ergeben sich neue kommerzielle Chancen, denen aber auch Herausforderungen in der Organisation und Finanzierung gegenüberstehen.