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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80840

Verbunderweiterung trotz Deutschlandticket?!

Autoren B. Rosenbusch
A. Ismair
F. Fitz
J. Wüst
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 42 (2024) Nr. 4, S. 37-44, 9 B

Seit 1972, dem Jahr der Gründung des MVV, gab es aufgrund der hohen notwendigen Ausgleichszahlungen durch die Kommunen nur marginale Verbunderweiterungen. Erst mit der Zusage des Freistaats Bayern, einen Teil der Kosten zu übernehmen, war der Weg frei für die Erweiterung in die Landkreise Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen südlicher Teil und in die Stadt Rosenheim. Die Erweiterung erfolgt in drei Schritten: Feststellung der verkehrlichen Sinnhaftigkeit, Berechnung der Kosten, vor allem der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste, und Umsetzung. Mit der Verbunderweiterung wird die ÖPNV-Nutzung deutlich vereinfacht. Zwar greift das Deutschlandticket Pendler ab, aber die Anzahl der Bartarife hat sich seit Einführung nur um ein Viertel verringert – für sehr viele Kunden bleibt ein einfacher Tarif unterhalb des Deutschlandtickets notwendig. Neben den Tarifvorteilen hat ein einheitlicher Verbundraum zudem unter anderem eine umfangreichere Fahrgastinformation und auch ein größeres politisches Gewicht zur Folge.