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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31793
Herstellung von Beton mit Zusatzmitteln für Bauten des Brücken- und konstruktiven Ingenieurbaues; Verwendung von Erstarrungsverzögerern (VZ) und Betonzusatzmitteln mit verzögernder Nebenwirkung
Autoren | |
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Sachgebiete |
15.3 Massivbrücken |
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1983, 19.12.1983 (Bundesminister für Verkehr, Bonn) / Verkehrsblatt 38 (1984) Nr. 1, S. 7-8
Um die Gefahr nachteiliger Nebenwirkungen von Betonzusatzmitteln zu vermindern, wurde vom Deutschen Ausschuß für Stahlbeton im März 1983 die "Vorläufige Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) - Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung herausgegeben. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb angeordnet, daß in Bauverträgen für Bundesfernstraßen zu vereinbaren ist, nur solche Erstarrungsverzögerer und auch Zusatzmittel mit verzögerter Nebenwirkung anzuwenden, wenn mit diesen Mitteln hergestellte Betone den Vorläufigen Richtlinien entsprechen.