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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32275

Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen (Ausgabe 1984)

Autoren
Sachgebiete 7.2 Erdarbeiten, Felsarbeiten, Verdichtung

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1984, 25 S., 11 B (FGSV-Nr. 537). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-spreng-und-abtragsarbeiten

Die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen hat folgende Vorteile: Es sind steilere Böschungen möglich und somit entsteht geringerer Flächenbedarf und geringere Abtragsmasse. Für Laden, Fördern und Einbauen entsteht günstigeres, kleinstückiges Haufwerk. Die Böschungsflächen sind leichter herstellbar und benötigen einen geringeren Unterhaltungsaufwand. Durch Sprengungen entsteht immer eine Auflockerung und teilweise Zerstörung des Felsgefüges. Deshalb sollte der Abtrag möglichst ohne Sprengung erfolgen. Auf keinen Fall soll die Sprengwirkung über das Soll-Abtragsprofil hinausreichen. Auch bei Maschineneinsatz ohne Sprenghilfe muß auf das Trennflächensystem der zu lösenden Masse geachtet werden. In unmittelbarer Nähe der Böschungslinie darf nur mit Sichtkontrolle gearbeitet werden. Für die Abtragssprengungen müssen mindestens die böschungsnächsten Bohrungen böschungsparallel gebohrt werden. Zur Festlegung von Bohrlochabstand, Ladungsmenge, Besatz, Zündfolge usw. enthält das Merkblatt konkrete Angaben für die praktische Anwendung. Vorspaltsprengungen dienen der Sicherung des geplanten Profils. Es werden hierfur engere Bohrlochabstände, schwache Ladung (Sprengschnur), Momentzünder (im Gegensatz zu Zeitzundern bei den Abtragssprengungen) empfohlen. Besondere Sorgfalt ist auf die Ausführung am Böschungsfuß zu legen. Leitungsgräben dürfen die Böschungsneigung nicht unterschneiden. Gräben und Baugruben sollen nach den gleichen Grundsätzen wie Straßeneinschnitte hergestellt werden.