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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33243

Weisungsrecht des Auftraggebers; kein Ausschluß weitergehender Ansprüche bei grundloser Auftragskündigung in AIlg. Geschäftsbedingungen (BGH v. 4.10.1984 - VII ZR 65/83)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Neue Juristische Wochenschrift 38 (1985) Nr. 11, S. 631-632 / Baurecht 16 (1985) Nr. 1, S. 77-79 / Zeitschrift für Baurecht 8 (1985) Nr. 1, S. 37-39

Ein Weisungsrecht des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B darf nur in den Grenzen von Treu und Glauben ausgeübt werden. Eine Weisung, die Leistung auf eine gegen den Bauvertrag und gegen die Regeln der Technik verstoßende Weise zu erbringen, ist nicht mit Treu und Glauben vereinbar. Eine in AlIg. Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers enthaltene Klausel, die Leistungen des Auftragnehmers seien bei grundloser Kündigung des Auftraggebers (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B) gemäß § 6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen und weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche seien ausgeschlossen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Die Klausel ist damit nach § 9 AGBG unwirksam.