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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33727

Zur Klagebefugnis einer Umweltorganisation als Eigentümer eines von einer Planfeststellung betroffenen Grundstücks (BVerwG v. 12.7.1985 - 4 C 40.83)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Deutsches Verwaltungsblatt 100 (1985) Nr. 20, S. 1141-1144 / Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (1985) Nr. 10, S. 736-739

Sofern es einem klagenden Verein weniger um die Wahrung seiner privatrechtlichen Rechtsposition als vielmehr um den Schutz von Landschaft um Umwelt geht, muß dies nicht als privater Belang in die Abwägung einbezogen werden. Soweit das Grundstück allerdings Bestandteil einer schutzwürdigen Umwelt ist, ist dieses Schutzinteresse in die Abwägung einzubeziehen. Da der Verein eine kleine Parzelle zu Eigentum erworben hatte, gestattet ihm der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz, geltend zu machen, der PlanfeststelIungsbeschluß sei deshalb rechtswidrig, weil bei der Abwägung ein dem Vorhaben widerstreitender öffentlicher Belang verkannt oder fehlgewichtet worden sei. Dem stehen die Beweggründe des Eigentumserwerbs und die vertraglichen Rückkaufsrechte nicht entgegen. Hier ist nicht anzunehmen, daß der Eigentumsschutz nur zum Schein begehrt wurde. Auch wird der Eigentumsschutz nicht dadurch gemindert, daß der Verein mit ihm gleichgerichtete Umweltschutzinteressen verfolgt.