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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34717

Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau TP BF-StB Teil B 11.1 Eignungsprüfungen bei Bodenverfestigung mit Zement

Autoren
Sachgebiete 7.7 Bodenverfestigung

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1986, 15 S., 5 B, 1 T

Voraussetzung für ein aussagekräftiges Prüfergebnis ist eine richtige Probenahme. Deshalb müssen von dem zur Verfestigung vorgesehenen Boden, Zement und ggf. Zusatzstoff genügend viele oder den Durchschnitt kennzeichnende Proben entnommen werden. Der Boden wird auf Wassergehalt, Korngrößenverteilung, Zustandsgrenzen und organisch-chemische Bestandteile untersucht. Vom Boden- Zement-Gemisch wird der optimale Wassergehalt und die Proctordichte bestimmt. Der erforderliche Zementgehalt richtet sich bei grobkörnigen Böden (gem. DIN 18196) nach der Druckfestigkeit, bei feinkörnigen Böden sowie bei den gemischtkörnigen Böden der Gruppen GT, GU, ST, SU nach dem Frostversuch, bei den übrigen gemischtkörnigen Böden nach den Ergebnissen beider Versuche. Die Probekörper werden im Proctortopf mit Proctor-Verdichtungsarbeit hergestellt. Die Druckfestigkeit wird nach 7 bzw. 28 Tagen bestimmt, wobei die Prüfkörper 24 Std. vor der Druckprüfung in Wasser gelagert werden. Für die Frostprüfung werden in die Prüfkörper bei der Herstellung Dübel für die Aufnahme von Meßschrauben zur Messung der Längenänderung eingebracht. Die Länge wird vor der Frostbeanspruchung und nach 12 Frost-Tau-Wechseln bestimmt. Die Probekörper werden vor der Frostprüfung und nach dem Auftauen eines jeden der 12 Frost-Tau-Zyklen zur Wasseraufnahme auf einen im Wasser liegenden Filz gestellt. Bei der Verwendung von hydraulischem Tragschichtbinder gilt die Prüfvorschrift sinngemäß.