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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35068

Die Fiskalisierung des bezahlten Parkens - Erfahrungen aus dem Demonstrationsprojekt "Parkordnung Utrecht" (Orig. niederl.: Fiscalisering van het betaald parkeren)

Autoren
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Mededelingen Studiecentrum Verkeerstechniek SVT H. 46, 1986, 14 S., 3 B, 2 T, 14 Q

Die Ergebnisse des Demonstrationsprojektes Utrecht werden in insgesamt vier Schriften veröffentlicht. Hier wird über die "Fiskalisierung" des Parkens berichtet, d.h. über die Umwandlung der Straftat "Falschparken" (in den Niederlanden ist Falschparken eine Straftat!) in eine Ordnungswidrigkeit. Dies wurde dadurch ermöglicht, daß ein Königlicher Erlaß 1985 der Gemeinde Utrecht das Recht verlieh, Falschparken mit fiskalischen Maßnahmen zu regeln, d.h. Gebühren zu erheben. Eine solche Regelung kann sowohl für die Gemeinden als auch für das Reich interessant sein. Darüber hinaus wurden folgende Regelungen eingeführt: Die Höhe der Parkgebühr hängt vom Parkdruck ab und von dem Maß, in dem eine Regelung erwünscht ist. Zeitliche Begrenzungen der Parkzeit werden aufgehoben. Die Bezahlung kann vor, während oder nach dem Parken erfolgen. - Diese Neuerungen hatten zur Folge, daß die Bereitschaft, Parkgebühren zu zahlen, stark zugenommen hat. Auch die Auslastung der Parkplätze nahm zu, obwohl die Gebühren erhöht wurden (i.M. um 30 %). Für die Gemeinde ergab sich statt eines Defizits vorher ein Einnahmeüberschuß, da die Kontrollen verstärkt wurden. Für das Reich ergibt sich zwar eine Mindereinnahme, gleichzeitig entfallen aber auch die Kosten für strafrechtliche Verfolgung der Falschparker (etwa 300 Strafprozesse monatlich weniger). Die Befürchtung, daß das Kontrollpersonal sich als "Finanzbeamte" degradiert fühlen und nicht mehr ausreichend motiviert sein könnte, traf nicht zu. Die "Nachgebühren" liegen zwischen 12,- und 36,- hfl je Tag.