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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35340
Ablehnung weiterer Zahlungen durch den Auftraggeber der Schlußzahlung gleichstehend (BGH v. 20.11.1986 - VII ZR 332/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 18 (1987) Nr. 2, S. 218-220
Läßt der vom Auftraggeber mit der Rechnungsprüfung und Abwicklung Beauftragte dem Auftragnehmer die vom ihm geprüfte und "berichtigte" Schlußrechnung zugehen, nach der er nach Abzug geleisteter Zahlungen zum Ergebnis kommt, dem Auftraggeber stehe ein Restguthaben zu, so liegt darin eine für den Auftraggeber verbindliche, der Schlußzahlung gleichzusetzende endgültige Ablehnung weiterer Zahlungen i. S. von § 16 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 VOB/B vor.