Detailergebnis zu DOK-Nr. 35558
Straßenbaulastträger und die Sicht auf Bahnübergänge (Orig. niederl.: Wegbeheer en het zicht op overweginrichtingen)
Autoren |
A.J.M. van Laarhoven |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Verkeerskunde 38 (1987) Nr. 4, S. 190-193, 4 B, 4 Q
Eisenbahn und Straßenbaulastträger teilen sich die Zuständigkeiten bei der Sicherung von schienengleichen Bahnübergängen. Die Bahn ist für die Fahrbahn im Gleisbereich sowie für Warn-, Hinweis- und sonstige Verkehrszeichen zuständig (z.B. Rotlicht, Stopschild und Andreaskreuz). Für die Straßenbaulastträger ist die Freihaltung der Sicht auf den Übergang eine der wichtigsten Aufgaben. Die Sichtweiten vor Bahnübergängen sollen innerorts (50 km/h) 70 und außerorts (80 km/h max.) 160 m, mindestens aber 45 bzw. 100 m betragen. Das Sichtfeld soll in Höhe der Rotlichtanlage beiderseits mindestens 2 m breiter als die Fahrbahn sein; wenn der Übergang in einer Kurve liegt, sind entsprechende Hinweis- bzw. Warnschilder erforderlich. Hindernisse in den Sichtfeldern sollen vermieden werden; dazu können Bäume, Sträucher, Verkehrszeichen, Beleuchtungskörper und Werbeanlagen gehören. Besonders sorgfältig sind Verkehrssignalanlagen auf die Rotlichtanlagen an Überwegen abzustellen (keine Dominanz der ersteren über die Rotlichtanlage). Auch das Parken bzw. Halten von Fahrzeugen in Sichtfeldbereichen muß unterbleiben. Eine sorgfältige Beobachtung der (sich oft ändernden) Sichtverhältnisse ist dringend erforderlich.