Detailergebnis zu DOK-Nr. 35638
Richtlinien für den Entwurf von Nicht- Autobahnen außerhalb bebauter Ortslagen - Vorläufige Richtlinien, Teil II Knotenpunkte (Orig. niederl.: Richtlijnen voor het ontwerpen van nietautosnelwegen buiten de bebouwde kom - Voorlopige richtlijnen Kruispunten -)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Rijkswaterstaat, Dienst Verkeerskunde, Commissie RONA, 1986, 160 S., zahlr. B, T
Diese Richtlinien gehen aus von der Kategorie- Einteilung für Straßen außerhalb bebauter Ortslagen. Sie sind als "vorläufig" bezeichnet, sollen also erprobt und dann ggf. geändert werden. Ergänzt werden sie durch die 1981 erschienenen "Richtlinien für den Entwurf von Nicht- Autobahnen außerhalb bebauter Ortslagen, Teil Knotenpunkte mit Verkehrssignalanlagen". Einleitend wird darauf hingewiesen, daß außer den verkehrlichen Aspekten auch solche des Städtebaus, der Landschaftsgestaltung und des Umweltschutzes beachtet werden müssen; dadurch bedingt käme es manchmal zwangsläufig zu Abweichungen vom Inhalt der Richtlinien und zu Entwürfen, die aus verkehrlicher Sicht nicht ideal seien. - Knotenpunktentwürfen sind Geschwindigkeiten von 60, 80 oder 100 km/h zugrunde zu legen (Kap. 2). Je nach Vorfahrtregelung und Ausbauelementen werden fünf Knotenpunkttypen unterschieden (von 1 = ohne Vorfahrtregelung, Fahrbahnteiler und Abbiegespuren bis 5 = teilweise in zwei Ebenen). Dazu kommen fünf verschiedene Anwendungsfälle: A = versetzte Einmündungen, B = mehr als vier Zufahrten, C = Einmündungen in Außenbögen, D = abknickende Vorfahrt, E = schiefwinklige Knoten (Kap. 4). Abbiege- und Einfädelspuren, Bordausrundungen, Verkehrsinseln und Fahrbahnverdoppelungen im Knotenbereich werden als Entwurfselemente ausführlich beschrieben (Kap. 5). Das gilt auch für Geh- und Radverkehrsanlagen sowie für sonstige Verkehrsanlagen (Kap. 6 und 7). Den Richtlinien sind einige Beispiele beigefügt.