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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36571

Merkblatt für die Verfestigung von Steinkohlenflugasche mit hydraulischen Bindemitteln

Autoren
Sachgebiete 7.7 Bodenverfestigung
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1988, 11 S., 2 T

Mit hydraulischen Bindemitteln verfestigte Flugasche entspricht der in den ZTVV-StB 81 beschriebenen Verfestigung, wobei die Flugasche ganz oder teilweise an die Stelle eines Bodens tritt. Es dürfen nur Steinkohlenflugaschen verwendet werden, die keine bindemittelschädlichen Bestandteile enthalten. Der Anteil an freiem CaO darf 1,5 Gew.-% nicht überschreiten, bei SO Index 3-Gehalten über 2 Gew.-% ist die Raumbeständigkeit nachzuweisen. Für die Festlegung des Bindemittelgehaltes ist neben der Druckfestigkeit (6 N/Quadratmillimeter nach 28 Tagen) der Frostwiderstand (Längenänderung unter 1 Promille) maßgebend. Die zu verfestigende Flugasche muß mindestens 48 Std. feucht vorgelagert sein. Die Anforderungen an die verfestigte Schicht entsprechen denen der ZTVV. Die Prüfungen sind ebenfalls weitgehend mit denen nach ZTVV identisch; zusätzlich ist bei der Eignungsprüfung die Bestimmung der CaO- und SO Index 3-Gehalte sowie des Glühverlustes erforderlich. Beim Proctorversuch muß für jeden Einzelversuch neues Material verwendet werden. Nach dem gleichmäßigen Vermischen der feuchten Flugasche mit dem Bindemittel erfolgt der Einbau mit Straßenfertiger oder Grader. Da die frisch eingebaute Schicht in der Regel eine gute Standfestigkeit besitzt, ist der unmittelbare Aufbau weiterer Schichten der Straßenbefestigung möglich. Der Text des Merkblattes ist weitgehend an die ZTVV-StB 81 angelehnt und hebt jeweils die Besonderheiten bei der Verfestigung von Flugasche hervor. Insbesondere die Abschnitte 1.5 (Anforderungen) und 1.6 (Prüfungen) sind geeignet, Vertragsbestandteil zu werden.