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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36713

Nachträgliche Selbstübernahme von Leistungen durch den Auftraggeber (OLG Düsseldorf v. 8.7.1987 - 19 U 89/86)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 485-487

Der Vorbehalt des Auftraggebers in den Vertragsbedingungen, einzelne Positionen des FLeistungsverzeichnisses entfallen zu lassen, berechtigt ihn nicht, diese Leistungen selbst auszuführen. In der Erklärung des Auftraggebers, einzelne Leistungsteile unter entsprechender Kürzung der Vergütung selbst ausführen zu wollen, liegt keine Teilkündigung des Bauvertrages, sondern ein Angebot auf Vertragsänderung. Dieses anzunehmen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Deshalb handelt er mit seiner Weigerung auf Annahme nicht vertragswidrig. Vielmehr bleibt der ursprüngliche Bauvertrag, den der Auftragnehmer erfüllen will, rechtswirksam.