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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37477

Pauschalvertrag, prüfbare Schlußrechnung (BGH v. 20.10.1988 - VII ZR 302/87)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 1, S. 87-90

Auch bei einem Pauschalvertrag, für den VOB/B gilt, setzt die Fälligkeit des Anspruchs auf Schlußzahlung neben der Abnahme der Bauleistung die Erteilung einer prüfbaren Schlußrechnung voraus. Das Erfordernis der Schlußrechnung eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, anhand der von ihm selbst erbrachten Bauleistung und der bisherigen Abschlagszahlungen zu prüfen, welche Restvergütung ihm zusteht, ohne daß er Gefahr läuft, die Verjährung seiner Forderung könne beginnen. Diese Prüfungsmöglichkeit ist gerade bei einem Pauschalvertrag schon deshalb sachgerecht, weil eine Kontrolle der bisher vom Auftraggeber geleisteten Abschlagszahlungen und etwaiger Gutschriften notwendig ist. Die Abrechnung und Abwicklung von Pauschalverträgen nach § 16 Nr. 3 i. V. mit § 14 VOB/B entspricht auch den gemeinsamen Interessen der Parteien und dem Ziel einer schnellen Abwicklung der Bauleistungen. Durch § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B wird der Auftraggeber in besonderer Weise geschützt.