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Detailergebnis zu DOK-Nr. 28764

Politische Straßenwerbung, Verteilungs- und Ausgleichsfunktion der Sondernutzungserlaubnis (BVerwG v. 12.8.1980 - 7 B 155.79)

Autoren
Sachgebiete 3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen

Neue Juristische Wochenschrift 34 (1981) Nr. 9, S. 472 / Öffentliche Verwaltung 34 (1981) Nr. 6, S. 226-227

Eine straßenrechtliche Regelung, die das Aufstellen eines Informationsstandes zu parteipolitischer Werbung auf öffentlichen Straßen erlaubnispflichtig macht, verstößt weder gegen Art. 5 GG noch gegen Art. 21 GG. Die Erlaubnispflicht für Sondernutzungen der Straße läßt sich unabhängig von den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aus dem öffentlichrechtlichen Bedürfnis rechtfertigen, gegenläufige Interessen verschiedener Straßenbenutzer auszugleichen. Diese Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der Sondernutzungserlaubnis kann nach Abwägung der Belange zu einer zeitlichen und räumlichen Begrenzung von Sondernutzungen führen. Schutzwürdig ist das Interesse, um Dienstgebäude einen befriedeten Raum zu schaffen.