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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29622

Begriff der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße einschl. Verknüpfungsbereich (BVerwG v. 3.4.1981-4 C 49.77)

Autoren
Sachgebiete 3.1 Bestandsrecht
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht

Die öffentliche Verwaltung 34 (1981) Nr. 19, S. 762-764

Im allgemeinen ergibt sich aus der Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher oder gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes die Feststellung, ob eine Bundesstraße "innerhalb der geschlossenen Ortslage" (§ 5 Abs. 4 Satz 1 FStrG) verläuft. Ausreichend ist auch, daß eine Bundesstraße nach bisher freier Strecke in einem weitläufigen Rahmen von der örtlichen Bebauungen umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird. Die Einbeziehung des Verknüpfungsbereichs (neben dem Abschnitt mit Erschließungsfunktion) in die Ortsdurchfahrt rechtfertigt sich, weil und soweit Bundesstraßen im örtlichen Bereich, die nicht die Anliegergrundstücke erschließen, im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr innerörtlichen Verkehr aufnehmen. Die innerhalb des bebauten Gebiets liegende Bundesstraße muß als Bestandteil des Ortsstraßennetzes zur Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs beitragen. Es kommt darauf an, ob der von der Bundesstraße im Ortsbereich aufgenommene Verkehr überhaupt ein örtliches Ziel haben kann und nicht nur lediglich Zugangs- und Abgangsverkehr zu einem den Ortsbereich durchlaufenden Fernstraßenverkehr ist. Die mehrfache Verknüpfung wird nicht durch eine, sondern erst durch jede weitere Verknüpfung - sei es Kreuzung oder Einmündung - erreicht.