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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30349

Beweissicherungsverfahren und Gewährleistung (OLG Hamm v. 17.2.1981 - 24 U 85/80)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 591-592

Wird im gegenseitigen Einvernehmen über die strittige Frage, ob Mängel vorliegen, ein Sachverständigengutachten in einem Beweissicherungsverfahren eingeholt, so sind die auf die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gerichteten Rechtshandlungen des Auftraggebers bis zur Vorlage des Gutachtens unwirksam, weil er sich damit zu seiner früheren Zustimmung nach Treu und Glauben in Widerspruch setzt.