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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30460

Umfang einer Bürgschaft (BGH v. 7.6.1982-VII ZR 154/81)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 5, S. 506-508 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 5, S. 216-217

Eine Bürgschaft für die Ausführung aller in einem Bauvertrag übernommenen Verpflichtungen des Hauptschuldners umfaßt auch einen Anspruch des Gläubigers auf eine Vertragsstrafe, wenn der Hauptschuldner sich nicht nur zur Durchführung bestimmter Bauarbeiten, sondern auch zur Einhaltung fester Termine unter Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Fristen verpflichtet hat. Anders kann es sein, wenn eine Bürgschaft auf ein Risiko erstreckt werden soll, das in der Bürgschaftsurkunde keine Erwähnung gefunden hat.