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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30460
Umfang einer Bürgschaft (BGH v. 7.6.1982-VII ZR 154/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 5, S. 506-508 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 5, S. 216-217
Eine Bürgschaft für die Ausführung aller in einem Bauvertrag übernommenen Verpflichtungen des Hauptschuldners umfaßt auch einen Anspruch des Gläubigers auf eine Vertragsstrafe, wenn der Hauptschuldner sich nicht nur zur Durchführung bestimmter Bauarbeiten, sondern auch zur Einhaltung fester Termine unter Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der Fristen verpflichtet hat. Anders kann es sein, wenn eine Bürgschaft auf ein Risiko erstreckt werden soll, das in der Bürgschaftsurkunde keine Erwähnung gefunden hat.