Detailergebnis zu DOK-Nr. 30469
Die technischen Möglichkeiten des Lärmschutzes durch die Trassenwahl, durch die Gestaltung der Trasse und durch aktive Schutzmaßnahmen
Autoren |
K. Krell |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 352, 1981, S. 119-128, 6 B, 6 Q
Solange es nicht gelingt, durch Verminderung der Emissionen (leise Antriebe, geringe Rollgeräusche, leises Fahren, Umleitung des die Immissionsgrenzwerte überschreitenden Verkehrs) die angestrebten Wohlbefindensgrenzwerte sicherzustellen, sind straßenseitige Maßnahmen zur Minderung der Immissionen bei vorgegebenen Emissionen nötig. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht für die Lärmvorsorge folgende Maßnahmen-Hierarchie vor: 1. Trassierung (Abstand, Abstandsflächen, Ausnutzung vorhandener Lärmschirme), 2. Abschirmungsmaßnahmen (Wälle, Wände, Abkapselungen), 3. Lärmschutz an Gebäuden (Lärmschutzfenster), nur wenn die für Maßnahmen nach 1 und 2 aufzuwendenden Kosten außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Der Beitrag befaßt sich mit den Fragen der Auswahl und der Ausführung vorgenannter Lärmschutzmaßnahmen und mit deren Vor- und Nachteilen. Abstand, Abschirmung und Abkapselung der Straße sind nicht selten mit erheblichen anderen Umwelt-Nachteilen verbunden und können u. U. auch nicht das leisten, was anfangs der 70er Jahre von ihnen erwartet wurde.