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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30604

Mängelbeseitigung; Kostenerstattungsanspruch (BGH v. 8.7.1982-VII ZR 301/80)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 496-498 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 5, S. 211-213

Offen bleibt in der Entscheidung, ob gem. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B eine Frist gesetzt werden muß, die den Umständen nach für die Mängelbeseitigung ausreicht. Reagiert jedoch der Auftragnehmer auf die Vorlage eines den Mangel aufzeigenden Sachverstädigengutachtens und auf die mehrfache Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht, so ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten noch eine Vornahmefrist zu setzen und diese erst ablaufen zu lassen, bevor zur Selbsthilfe gegriffen und Klage auf Kostenvorschuß erhoben wird.