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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31453

Vorbehaltsfrist erst nach Eingang der Schlußzahlung (BGH v. 2.12.1982 - VII ZR 63/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 2, S. 165-167 / Neue Juristische Wochenschrift 36 (1983) Nr. 15, S. 816

Kündigt der Auftraggeber schriftlich unter Ablehnung weiterer Zahlungen eine Schlußzahlung an, so beginnt die Vorbehaltsfrist (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 Satz 4 VOB/B) nicht nach Eingang des Schreibens, sondern erst nach Eingang der Schlußzahlung.