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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31586

Vertrauensverhältnis bei Beteiligung an Ausschreibung (OLG Düsseldorf v. 3. 6. 1982 - 12 U 34/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 4, S. 377-378

Durch die Beteiligung eines Unternehmers an einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung nach VOB/A entsteht ein vertragsähnliches Verhältnis, das zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere kann ein Bieter erwarten, daß der Auftraggeber die Vergaberegeln der VOB/A einhält, nur einem wirksamen Angebot nach den Grundsätzen von § 25 VOB/A den Zuschlag erteilt und die Ausschreibung nur unter den Voraussetzungen des § 26 VOB/A aufhebt. Das Fehlen eines vom Auftraggeber geforderten Bauzeiten- und eines gleichfalls verlangten Baustelleneinrichtungsplans kann die Ausschließung eines Angebots gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A rechtfertigen, so daß keine Schadensersatzansprüche entstehen.