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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31589
Austausch von Sicherheitsleistungen (LG Stuttgart v. 30. 12. 1982 - 13 S 303/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 481-482
Das Recht des Auftragnehmers, eine Sicherheit gegen eine andere auszutauschen (17 Nr. 3 VOB/B) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß im Bauvertrag eine bestimmte Art der Sicherheitsleistung vereinbart wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob der Auftraggeber beim Austausch von Sicherheitsleistungen eine gleichwertige erhält.