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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37976

ZTV-K 88 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten (Hrsg.: Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau u. Abt. Binnenschiffahrt und Wasserstraßen / Deutsche Bundesbahn)

Autoren
Sachgebiete 15.0 Allgemeines, Erhaltung

Dortmund: Verkehrsblatt-Verlag, 1989, 60 S., 1 B, 8 T

Der Bundesminister für Verkehr mit den Abteilungen Straßenbau, Binnenschiffahrt und Wasserbau und die Deutsche Bundesbahn haben die neueste Fassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten (ZTV-K 88), Ausgabe 1989, vorgelegt. Sie sind darauf abgestellt, für den Bau von Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützwänden und anderen Kunstbauten für Straßen und Eisenbahnen, u.a. Tunnel und tunnelartigen Bauwerken, als Vertragsgrundlage vereinbart zu werden. Sie gelten nicht für Wasserbauwerke wie z.B. Schleusen, Hebewerke, Wehre und Düker. Im Sinne von § 1 Nr. 2 d VOB Teil B sind sie Zusätzliche Vertragsbedingungen, wenn sie Bestandteil des Vertrages sind. In 15 Kapiteln werden folgende Themenkreise behandelt: Bearbeitung der Ausführungsunterlagen; Baugruben; Wasserhaltung; Entwässerungen; Gründungen; Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Mauerwerk; Stahlbau; Lager, Gelenke, Übergänge und Geländer; Korrosions- und Oberflächenschutz; Abdichtung und Bauwerksfugen; Traggerüste, Bauverfahren; Gradientengenauigkeit und Ebenflächigkeit; Überwachung; Gewährleistung. In einem Anhang sind die in der ZTV-K 88 aufgeführten Normen und sonstigen Technischen Regelwerke des Brücken- und konstruktiven Ingenieurbaues zusammengestellt.