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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37987

Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit bei rechtzeitiger Mängelanzeige (BGH v. 23.2.1989 - VII ZR 31/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 470-472

Die Anzeige eines Mangels zu einer Zeit, zu der die Verjährung der Gewährleistungsansprüche noch nicht eingetreten ist, erhält dem Auftraggeber die Aufrechnungsmöglichkeit. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Laufe der Auseinandersetzungen mit dem Unternehmer selbst den Mangel aufzuspüren versucht und er sich zeitweilig nicht mehr mit allen Ursachen befaßt, auf die die aufgetretenen Mangelerscheinungen zurückgehen können. Denn eine solche Anzeige erstreckt sich eben nicht auf die Mangelerscheinungen sondern auf den Mangel selbst. Sie bezieht sich somit auf alle den Fehler des Werks ausmachenden Ursachen.