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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38040

Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau / Teil: Güteüberwachung - TLG Asphalt - StB 89

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, 18 S., Anhang (FGSV-Nr. 790)

Wenn für die Herstellung von Asphalt im Straßenbau eine Güteüberwachung vereinbart ist - und das ist der Regelfall -, gilt diese Forderung als erfüllt, wenn dabei nach den Technischen Lieferbedingungen verfahren wird. Die Güteüberwachung umfaßt die Eigenüberwachung und die Fremdüberwachung. Eigenüberwachungsprüfungen für die Herstellung von Asphalt sind Prüfungen des Mischgutherstellers oder dessen Beauftragten, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe und der Baustoffgemische den Angaben aufgrund der Eignungsprüfungen entsprechen. Werden Abweichungen festgestellt, hat der Mischguthersteller die zur Abhilfe erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu treffen. Die Fremdüberwachung besteht aus der Erstprüfung, Regelprüfung und ggf. Sonderprüfung; sie kann nur durchgeführt werden von einer Prüfstelle, die nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für solche Prüfungen anerkannt ist. Art, Umfang und Anzahl der Prüfungen sind in den Technischen Lieferbedingungen festgelegt. Darüberhinaus enthalten die TL Vordrucke für Überwachungsverträge und Beispiele für Untersuchungsbefunde und Prüfberichte. Mit den TLG Asphalt liegt ein in sich einheitliches geschlossenes Prüfsystem den Bauverträgen zugrunde.