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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38073

Inanspruchnahme eines Zeitbürgen (BGH v. 21.3.1989 - IX ZR 82/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 491-493

Treten Fälligkeit der Hauptschuld und das Ende der Bürgschaftszeit gleichzeitig ein, so ist die fristgerechte Anzeige des Gläubigers, er nehme den selbstschuldnerischen Zeitbürgen in Anspruch, grundsätzlich noch geeignet, ihm die Rechte aus der Bürgschaft zu erhalten. Der Gläubiger darf grundsätzlich davon ausgehen, auch in diesem Falle ein taugliches Sicherungsmittel zu haben.