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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38258

Vergütung beim Pauschalvertrag infolge Abweichungen vom Leistungsverzeichnis in Bauplänen (OLG Zweibrücken v. 26.1. 1989 - 6 U 8/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 6, S. 746-748

Ergeben sich Abweichungen vom Leistungsverzeichnis aufgrund der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergebenen Detailpläne, so handelt es sich um keine außervertraglichen Bauarbeiten, sondern um Mehrleistungen. Da das Leistungsverzeichnis die Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers war, hat dieser auch bei einem Pauschalvertrag Anspruch auf Änderung der Vergütung wegen der Mehrleistungen.