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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38703

Kein verkehrsrechtlicher oder auf Anliegergebrauch zu stützender Anspruch eines Gewerbebetriebs auf innerörtlichen Wegweiser (BVerWG v. 2.8.1989 - 7 B 62/89)

Autoren
Sachgebiete 3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht
3.9 Straßenverkehrsrecht

Neue Juristische Wochenschrift 43 (1990) Nr. 6, S. 400-401

Aufgabe der Wegweisung nach Zeichen 432 zu § 42 Abs. 3 StVO zu innerörtlichen Zielen und Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung ist es, das Auffinden bestimmter häufig angefahrener und/oder schwer zu erreichender innerörtlicher Ziele zu erleichtern und damit unnötige, die Umwelt und den Straßenverkehr belastende Suchfahrten zu vermeiden. Nr. II der Verw.Vorschrift zu Zeichen 432 sieht in diesem Sinne vor, daß zu privaten Unternehmen nur dann hingewiesen werden darf, wenn es wegen besonders starken auswärtigen Zielverkehrs dorthin unerläßlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise (z.B. Industriegebiet) nicht ausreichen. Ein Gewerbetreibender hat keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Anbringen von innerörtlichen Wegweisern zu seinem Betrieb. Auch besteht kein Anspruch aus dem in Art. 14 Abs. 1 GG verankerten Rechtsschutz des gesteigerten Gemeingebrauchs (Anliegergebrauch). Der gegenüber dem schlichten Gemeingebrauch gesteigerte Schutz reicht nur soweit, wie es die angemessene Verbindung des Grundeigentums mit dem öffentlichen Wegenetz erfordert. Der Hinweis auf einen Gewerbebetrieb durch einen öffentlichen Wegweiser geht dagegen weit über das hinaus, was einem Straßenanlieger durch Art. 14 Abs. 1 GG garantiert wird.