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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38895

Kein Recht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung nach Ablauf einer angemessenen Frist (Kammergericht v. 18.12.1989 - 24 U 2745/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 4, S. 472-473

Der Auftragnehmer hat sich innerhalb der Frist des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B über die Nachbesserung zu entscheiden. Das Selbsthilferecht des Auftraggebers entsteht - ohne weitere Fristsetzung - dann, wenn der Auftragnehmer bis zum Ablauf der Frist die Nachbesserung nicht vorgenommen hat. Dem Auftraggeber steht dann ein Anspruch auf Ersatz der Nachbesserungskosten und in diesem Rahmen auch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung zu. Nach Entstehung eines Ersatzvornahmerechts des Auftraggebers ist jedenfalls für den Bereich des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B davon auszugehen, daß der Auftragnehmer kein eigenes Nachbesserungsrecht mehr hat. Allerdings bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, auch nach Fristablauf mit der Nachbesserung durch den Auftragnehmer einverstanden zu sein.