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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39159

Neufassung der VOB/A sowie Änderungen in VOB/B (Bekanntmachung des BMBau v. 19.7.1990 und Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1990 des BMV v. 8.8.1990)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Bundesanzeiger 42 (1990) Nr. 132 a v. 19.7. 1990 Verkehrsblatt 44 ( 1990) Nr. 16, S. 529

Als Folge der novellierten EG Baukoordinierungsrichtlinie wurde VOB/ A neu gefaßt. Eingefügt wurden vor allem Paragraphen mit "a- Nummern", die für EG-Verfahren von Belang sind. Nunmehr sind nach § 1 VOB/A auch maschinelle Einrichtungen, die der Herstellung einer baulichen Anlage dienen und durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Bauwerks werden, in die Bauleistung einbezogen. Nach § 27 a Abs. 2 kann ein nicht berücksichtigter Bewerber oder Bieter verlangen, ihm innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang seines Begehrens mitzuteilen, welches die Gründe dafür sind, daß er nicht berücksichtigt wurde. Dabei ist Bietern, die nicht zum Zuge kamen, auch Kenntnis davon zu geben, wer den Auftrag erhalten hat. Die Änderungen in VOB/B betreffen die §§ 16 und 17. Nach § 16 sind Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu überweisen. Vor allem ist auf Nr. 3 in § 16 VOB/B aufmerksam zu machen, die sich auf die Schlußzahlung und die Wirkung ihrer vorbehaltlosen Annahme bezieht. Die Neufassung der VOB/A und die Änderungen der §§ 16 und 17 sind in Nr. 132 a des Bundesanzeigers 1990 veröffentlicht.