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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39161

Übergang von Schadensersatzansprüchen auf Mitglieder einer ARGE bei Erfüllung der Bauleistungen eines in Konkurs geratenen Mitglieds der ARGE (BGH v. 20.9.1990 - IX ZR 214/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 6, S. 758-759

Haben Mitglieder einer ARGE Bauleistungen ihres in Konkurs gefallenen Mitglieds erbracht, so geht im Hinblick auf § 17 KO mangels eines Erfüllungsverlangens des Konkursverwalters ein Schadensersatzanspruch von Gläubigern auf sie über, wenn sie intern Ausgleichung aus dem Gesamtschuldverhältnis verlangen können. Sie können auch eine allein auf den Erfüllungsanspruch des ausgefallenen Mitglieds gegebene Bürgschaft in Anspruch nehmen.