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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39209

Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze; Teil 2: Bauplanung und Bauausführung (Hrsg.: Deutscher Ausschuß für Stahlbeton DAfStb)

Autoren
Sachgebiete 12.2 Betonstraßen

Berlin u.a.: Beuth, 1990, 69 S., zahlr. B, T

Die Richtlinie gilt für Bauwerke und Bauteile nach DIN 1045. Sie kann auch sinngemäß für Bauwerke außerhalb der DIN 1045 angewendet werden. Die betreffenden Arbeiten sind: Herstellung dauerhaften Korrosionsschutzes der Bewehrung, Erneuerung von Beton im oberflächennahen Bereich, Füllen von Rissen, zusätzlicher Schutz gegen chemische Angriffe, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb und Verschleiß. Der Korrosionsschutz (Teil 1) wird durch verschiedene Instandsetzungsprinzipien, die auf die jeweilige Ursache der Korrosion eingehen, wiederhergestellt, z.B. durch Wiederherstellung alkalischen Milieus oder Berechnung des Wassergehaltes oder durch Beschichtung der Bewehrung oder durch kathodischen Schutz. Der Teil 2 befaßt sich mit Instandsetzungsbetonen und -mörteln, mit Oberflächenschutzsystemen - in Abhängigkeit von der Art der Beanspruchung und des Anwendungsbereiches insgesamt 12 Klassen - , mit dem Füllen von Rissen. Damit der Erfolg von Instandsetzungsmaßnahmen gesichert ist, muß einerseits der Beton bestimmte definierte Mindesteigenschaften, wie beispielsweise Oberflächenfestigkeit, aufweisen, andererseits müssen bei der Applikation bestimmte Witterungsbedingungen erfüllt sein.