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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39219

Abschlagszahlungen bei Pauschalvertrag (BGH v. 23.10.1990 - VII ZR 201/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 22 (1991) Nr. 1, S. 81-84 / Neue Juristische Wochenschrift 44 (1991) Nr. 9, S. 565-566

§ 16 Nr. 1 VOB/B schließt das Recht des Auftragnehmers nicht aus, Abschlagszahlungen auch bei einem Pauschalvertrag fordern zu können. Denn der Regelungszweck der Vorschrift umfaßt die Abwicklung von Bauverträgen, in denen die Vergütung sowohl nach Einheitspreisen als auch in einer Pauschalsumme vereinbart ist. Das Recht auf Abschlagszahlungen soll bei Bauverträgen den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer entlasten und gerade die bei Bauleistungen mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen. Die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers wird in verschiedene, durch Abschlagszahlungen entsprechend zu vergütende Abschnitte unterteilt, ohne daß es insoweit jeweils einer (Teil-)Abnahme bedurfte. Dabei muß die Abrechnung eine rasche und sichere Beurteilung der erbrachten Leistung ermöglichen (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B).