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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52487

Richtlinien für (Verkehrs-)Schwellen (Orig. niederl.: Richtlijn verkeersdrempels)

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Ede, NL: CROW, 2002, 56 S., 16 B, 4 T, 28 Q, Anhang (CROW publicatie H. 172). - ISBN 90-6628-367-X

Diese Richtlinie ist die dritte zum Thema Schwellen bzw. Aufpflasterungen in den Niederlanden (nach 1979 und 1988). In der überarbeiteten Richtlinie werden Schwellenhöhen von 8 oder 12 cm Höhe vorgesehen für Überfahrgeschwindigkeiten von 20-60 km/h. Außerdem wurden die Gesichtspunkte Erschütterungen und Lärm sowie Betrieb und Unterhaltung aufgenommen. Plateauaufpflasterungen und geteilte Schwellen - "Kissen" - (z.B. für die ungehinderte Fahrt von Bussen) sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Nach der Einleitung folgen allgemeine Überlegungen zum Thema und Empfehlungen zu den Abmessungen mit genauen Maßangaben. Z.B. sollen 12 cm hohe Schwellen bei Tempo 60 km/h 12 m lang sein und bei Tempo 30 km/h 3,4 m; 8 cm hohe Schwellen sollen bei Tempo 60 km/h 8,0 m und bei Tempo 30 km/h 3,5 m lang sein. Des Weiteren werden das Problem Sonderfahrzeuge (Rettungsdienste) und die Anwendung von Schwellen besprochen. Die Themen Erschütterungen und Lärm, Markierung und Beschilderung, konstruktive Anforderungen sowie Betrieb und Unterhaltung sind Gegenstand eigener Abschnitte. Zum Schluss werden verschiedene rechtliche Fragen erörtert. Es folgen Anlagen mit Bezug auf Geschwindigkeitsmessungen, auf Höhenprofile von Schwellen, zum Vorgehen der Gemeinde Den Haag beim Bau von Schwellen und zu praktischen Erfahrungen.