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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71832

Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau: STLK-Richtlinien (Ausgabe 2017)

Autoren
Sachgebiete 0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten)
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Köln: FGSV Verlag, 2017, 28 S., Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV STLK 180) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-186-6. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/stlk-180

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun die "Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau" (STLK-Richtlinien), Ausgabe 2017, neu herausgegeben. Die STLK-Richtlinien, Ausgabe 2017, ersetzen die "Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im Straßen- und Brückenbau" (STLK/AVA-Richtlinien), Ausgabe 2003. Die STLK-Richtlinien enthalten die Regeln für das Anwenden des STLK im Straßen- und Brückenbau. Der STLK vereinheitlicht die zur Beschreibung von Bau- und Lieferleistungen im Straßen- und Brückenbau verwendeten Leistungstexte und dient der rationellen sowie rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen, der Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung. Grundlage sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die für den Tiefbau eingeführten bundeseinheitlichen technischen Regelwerke, insbesondere die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die dazugehörenden Technischen Lieferbedingungen, Prüfvorschriften und Merkblätter der FGSV sowie DIN- beziehungsweise EN-Normen. Der STLK kann manuell oder mittels Datenverarbeitungsprogramm angewendet werden und passt sich in das Gesamtsystem standardisierter Leistungstexte für das Bauwesen ein. Die STLK-Richtlinien machen Angaben zu Inhalt und Aufbau des Standardleistungskatalogs (Allgemeines, Ordnungssystem der Leistungstexte, Nummernsystem, Anwendungshilfen, Ausgabeformen des STLK) und zeigen Aufstellungsgrundsätze für Leistungsverzeichnisse (Gestaltung von Leistungsverzeichnissen, Formulierung der Positionen). Der Anhang 1 beinhaltet formale Festlegungen und der Anhang 2 ein Abkürzungsverzeichnis.