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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75055

Kommunalaufsichtliches Einschreiten zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung verfassungsgemäß

Autoren
Sachgebiete 2.2 Unterhaltungskosten
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 20, S. 1528-1532

Die Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung aus Art. 28 II GG steht Maßnahmen der Kommunalaufsicht, mit welchen eine landesrechtlich zur Erhebung von Straßenbeiträgen verpflichtete Gemeinde zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung angehalten wird, nicht entgegen. Die klagende Gemeinde wendet sich gegen Verfügungen der Kommunalaufsicht zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung. Ihr Haushalt wies in den Jahren 2010-2014 jeweils ein Defizit aus. Ihr Haushaltsplan für 2010 sah Straßenausbaumaßnahmen in Höhe von über 340 000 Euro vor. Der Beklagte wies die Klägerin ab April 2010 darauf hin, dass sie aufgrund ihrer Haushaltslage zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung verpflichtet sei und bat um ergänzende Erläuterungen. Mit kommunalaufsichtlichem Bescheid vom 23.05.2011 wies er sie zur Inkraftsetzung einer dem Kommunalabgabengesetz entsprechenden Straßenbeitragssatzung spätestens bis zum 30.09.2011 mit Rückwirkung ab dem 01.06.2011 an, ordnete die sofortige Vollziehung der Anweisung an und drohte der Klägerin die Ersatzvornahme an. Die Klägerin erließ am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.06.2011 eine Satzung, die einen Gemeindeanteil von 50 % des beitragsfähigen Aufwands für überwiegend dem Anliegerverkehr, von 75 % für überwiegend dem innerörtlichen Verkehr und von 90 % für überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienende Verkehrsanlagen vorsah.