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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78734

Merkblatt für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln bzw. Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflächen: M Trenching (Ausgabe 2022)

Autoren
Sachgebiete 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Köln: FGSV Verlag, 2022, 39 S., 6 B, 5 T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 977) (R 2, Regelwerke). - ISBN 978-3-866446-348-8. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-trenching

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat das "Merkblatt für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln beziehungsweise Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflächen" (M Trenching) mit einer Ausgabe von 2022 herausgegeben. Das M Trenching ersetzt die "Hinweise für die Anwendung des Trenchingverfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in Asphaltbauweise" (H Trenching), Ausgabe 2014. Weitere Grundlagen sind die bestehenden "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) und die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien" sowie die Erfahrungen bei der Durchführung von Aufgrabungen und Trenching-/Fräsverfahren im kommunalen Straßenbau.
Die vorgestellten Verfahren stellen nach Telekommunikationsgesetz (TKG) abweichend zu den "Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien" (ATB-BeStra) eine Möglichkeit für die Herstellung von Trassen im Glasfaserausbau dar. Die Verfahren sind für die Glasfasertechnik mit Mikroröhrchen optimiert, beanspruchen nur sehr wenig Platz und ermöglichen eine sehr schnelle Fertigstellung von Trassen. Jedoch kann es beim Einsatz der alternativen Verlegeverfahren zu Schädigungen der Straßeninfrastruktur kommen. Hieraus entstehende Folgekosten müssen somit mitberücksichtigt werden. Das
M Trenching regelt den Aufbruch von Verkehrsflächen, das Herstellen und Verfüllen von Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung der Oberbauschichten von Verkehrsflächen in schmalen Leitungsgräben mit Breiten bis zu 30 cm. Genauere Hinweise zum Aufbruch und zur Herstellung von Leitungsgräben sind in der Vornorm DIN 18220 geregelt. Bei Leitungsgräben in einer Breite über 30 cm gelten die Regelungen der ZTV A-StB. Sie enthalten Qualitätsanforderungen für Baustoffe und Bauverfahren. Im Merkblatt wird auf bautechnische Grundsätze, auf Baustoffe und Baustoffgemische sowie auf die Bauausführung eingegangen. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit Prüfungen sowie mit kurzen Ausführungen zu Mängelansprüchen, zu Übernahme durch die Wegebaulastträger und zu Erhaltungsaufwand und Folgekosten.