Detailergebnis zu DOK-Nr. 79734
Anwohnerklagen gegen Linienverkehr
Autoren |
C. Zinger P. Merkel |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 41 (2023) Nr. 6, S. 36-40, 35 Q
Fühlen sich Anwohner durch Busse, die im Linienverkehr ihr Haus oder ihre Wohnung passieren, gestört, steht ihnen die Möglichkeit offen, vermeintliche Beeinträchtigungen, etwa ihrer Gesundheit, auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. In einem solchen Prozess muss der Anwohner die Beeinträchtigungen durch den Linienverkehr darlegen und beweisen. Gelingt dies, stellt sich die Frage der Duldungspflicht. Im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidung kommt dem von der Rechtsprechung regelmäßig hervorgehobenen "überragenden Allgemeininteresse" an einem funktionierenden ÖPNV besondere Bedeutung zu. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu einer Reihe einzelner Gesichtspunkte, die in derartigen Rechtsstreitigkeiten regelmäßig von Bedeutung sein dürften.