Detailergebnis zu DOK-Nr. 80450
Eine neue Verordnung, die die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten einfacher und effektiver macht
Autoren |
T. Kaps K. Lipinski |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.21 Straßengüterverkehr |
Verkehrsdienst 68 (2023) Nr. 11, S. 283-291, 3 B
Seit mehreren Jahren versucht die Politik eine bundesweit einheitliche Regelung für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten (Sondertransporte oder GST) einzuführen. Zuvor wurde aber auch über mehrere Jahre auf eine bundesweite Regelung verzichtet und die Begleitungen in der Verantwortung der Bundesländer belassen. Durch dieses Nichthandeln wurden die Polizeien der Länder über Jahre erheblich durch Begleitungen gebunden und konnten andere hoheitliche Tätigkeiten nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen. Mit der Umsetzung der Energiewende hat sich die Anzahl der zu begleitenden Großraum- und/oder Schwertransporte noch gesteigert und die Polizeien der Länder, aber auch die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden, werden noch stärker belastet. Um besser verstehen zu können, wie Begleitungen bisher durchgeführt werden, werden diese zunächst grundsätzlich am Beispiel Straßentransport erläutert. Ein Transportunternehmen beantragt bei der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde die Durchführung eines "Sondertransports". Die zu transportierende Ladung überschreitet dabei die ansonsten maximal zulässigen verkehrsrechtlichen Vorschriften, durch ihr Gewicht oder ihren Umfang (Länge, Breite oder Höhe). Die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde prüft die grundsätzliche Möglichkeit der Durchführung. Hierbei wird insbesondere die Streckenführung näher betrachtet, die der Transporteur beantragt hat.