Detailergebnis zu DOK-Nr. 80221
Neue Verfahrensanforderungen in der Bauleitplanung aufgrund der BauGB-Digitalisierungsnovelle
Autoren |
M. Arndt B. Herzer |
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 43 (2023) Nr. 12, S. 475-483, zahlr. Q
Im Kontext der Bauleitplanung spielt die Digitalisierung bereits seit geraumer Zeit eine tragende Rolle: Bereits 2004 wurde durch das EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) in § 4a Abs. 4 BauGB geregelt, dass bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzend elektronische Medien genutzt werden können. War die ergänzende Veröffentlichung im Internet zunächst noch freiwillig, wurde sie 2017 ein verbindlicher Verfahrensbestandteil – allerdings weiterhin in Ergänzung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Dieses Verhältnis wurde durch das im Zuge der Corona-Pandemie erlassene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für einen befristeten Zeitraum "umgedreht". Einen dauerhaften Paradigmenwechsel soll nun das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften herbeiführen, das am 06.07.2023 verkündet wurde. Herzstück des Gesetzes ist die Digitalisierung der Beteiligungsprozesse im Bauleitplanverfahren; ergänzend wurden insbesondere zur Erleichterung des Ausbaus und der Nutzung erneuerbarer Energien weitere Regelungen aufgenommen und auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde angepasst. Der Beitrag konzentriert sich ausschließlich auf jene Änderungen, die Auswirkungen auf das Bauleitplanverfahren haben.