Detailergebnis zu DOK-Nr. 80064
Anforderungen an Radverkehrsanlagen durch neue Fahrzeugtypen
Autoren |
X. Yu J. Follmann |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 5.10 Entwurf und Trassierung 5.12 Straßenquerschnitte |
Straßenverkehrstechnik 67 (2023) Nr. 12, S. 857-868, 12 B, 3 T, zahlr. Q
In Deutschland spielt der Radverkehr eine wichtige Rolle in der Mobilitätswende. Seit einigen Jahren befahren auch neue Fahrzeugtypen wie Pedelecs und Lastenräder die Radverkehrsanlagen. Solche Entwicklungen führen zu einer Inhomogenität auf den Radverkehrsanlagen und zu erhöhten Unfallrisiken. Die Frage, wie Radverkehrsanlagen an die Entwicklung der neuen Fahrzeuge angepasst werden sollten, wurde in einer Dissertation (Yu 2022) behandelt, die an der Technischen Universität Darmstadt (Prof. Dr.-Ing. a. D. Manfred Boltze) in Zusammenarbeit mit der Hochschule Darmstadt (Prof. Dr.-Ing. Jürgen Follmann) entstand. Für Pedelecs waren anhand der Unfallanalyse ein höheres Unfallrisiko für "Dooring-Unfälle" und eine häufigere Beeinflussung durch ruhenden Verkehr zu erkennen. Bezüglich des Sicherheitstrennstreifens zum ruhenden Verkehr ist eine Mindestbreite von 0,75 m anstatt 0,50 m gemäß ERA 2010 an Schutz- und Radfahrstreifen zu empfehlen. Für die Bemessung der Breite von Radverkehrsanlagen benötigten die Pedelecs und Lastenräder aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit und spezifischen Fahrzeugbemessung mehr Sicherheitsraum. Daraus folgt ein erforderliches Regelmaß von mindestens 2,30 m (Ein-Richtungsverkehr). Für die gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr entstanden erhöhte Verkehrsrisiken durch Pedelecs und Lastenräder an Gehwegen, die schmaler als 4,00 m sind. Mit Berücksichtigung eines Pedelecs/einspurigen Lastenrads und zwei Zufußgehenden ist eine Gesamtgehwegbreite von 4,40 m als Regelmaß erforderlich.