Detailergebnis zu DOK-Nr. 80073
Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen: R SBB (Ausgabe 2023)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Köln: FGSV Verlag, 2023, 28 S., 14 B (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 293/4) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-373-0. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/r-sbb
Von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e.V.) sind nun die neuen "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" (R SBB), Ausgabe 2023 herausgegeben worden, die die "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" (RAS-LP 4), Ausgabe 1999 ersetzen. Die R SBB wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 28/2023 des BMDV vom 27.12.2023 eingeführt. Die Richtlinien geben Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise zum Schutz und zur Erhaltung von Bäumen und Vegetationsbeständen bei der Planung und Ausführung von Straßenbaumaßnahmen. Sie sind im engen Zusammenhang mit der DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu sehen und enthalten konkretisierende und ergänzende Aussagen sowie grafische Darstellungen zu deren Umsetzung für den Straßenbau. Leistungstexte zur Umsetzung von Schutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind im Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK-StB), Leistungsbereich LB 107 "Landschaftsbauarbeiten" enthalten. Die R SBB sollen allen Personen, die mit Straßenbaumaßnahmen befasst sind, fachliche Handlungskriterien vermitteln. Sie zeigen Schadensursachen und Wirkungen auf und schlagen Maßnahmen zum Schutz und zur Schadensminimierung vor. Rechtliche Grundlagen für den Schutz und die Erhaltung von Bäumen und Vegetationsbeständen sind europarechtliche Vorgaben (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit den landesrechtlichen Bestimmungen sowie örtlichen Baumschutzverordnungen oder -satzungen. Beeinträchtigungen der zu schützenden Bestände sind im Sinne der Eingriffsregelung sowie der artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich zu vermeiden. Behandelt werden in den R SBB Voruntersuchungen, Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für Bäume und Vegetationsbestände, Schadensminimierung bei Bäumen und Vegetationsbeständen sowie der Rückbau von Schutzeinrichtungen. Zahlreiche Bilder unterstützen und illustrieren den Regelwerkstext.