Detailergebnis zu DOK-Nr. 80334
VISION ZERO konkret: Wie sich schwerste Unfälle vermeiden lassen
Autoren |
P. Schlanstein |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Verkehrsdienst 69 (2024) Nr. 2, S. 42-53, 2 B, 34 Q
Mit der Strategie der Vision Zero strebt die EU-Kommission an, bis zum Jahr 2050 die Zahl der Verkehrstoten in Europa auf null zu reduzieren. In der Valletta-Erklärung von 2017 hat der Europäische Rat zudem den Vorsatz gefasst, die Zahl der Schwerverletzten auf den Straßen der EU bis 2030 (im Vergleich zu 2020) zu halbieren. Im Jahr 2022 wurden rund 20 600 Personen bei Verkehrsunfällen getötet, was einem Anstieg um 3 % gegenüber 2021 entspricht. Bei rund 18 800 Verkehrstoten 2020 in der EU ist also noch viel zu tun, im Jahr 2030 auf die Anzahl von Getöteten von 9 400 zu gelangen. Schon in der vergangenen Dekade wurde das Ziel verfehlt, die Zahl der Straßenverkehrstoten zwischen 2010 und 2020 zu halbieren. Vielmehr stagniert in der EU wie auch in Deutschland seither die angestrebte Erhöhung der Verkehrssicherheit. Und dies, obwohl die zu hohen Zahlen der Getöteten für die EU-Bürger einen in menschlicher und sozialer Hinsicht unannehmbaren Preis darstellen, wobei schon die externen Kosten der Straßenverkehrsunfälle in der EU etwa 2 % ihres jährlichen Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Wer bei der von der Bundesregierung vorgelegten Zehnten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie dem Entwurf der neuen Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eine stärkere Ausrichtung an der Vision Zero im Sinne einer Gefahrenvorsorge erwartet hat, sieht sich weitgehend enttäuscht. Denn wenn der Gesetzestext wie in Deutschland seit Jahrzehnten praktiziert formuliert, dass alle Maßnahmen weiterhin die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" berücksichtigen müssten, bedeutet dies vor allem die Beibehaltung des Vorrangs des Autoverkehrs.