Detailergebnis zu DOK-Nr. 80359
Das Städtebaurecht als notwendiger Kristallisationspunkt für Mobilitätswende und Klimaschutz in den Kommunen
Autoren |
H. Baumeister |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Infrastrukturrecht 21 (2024) Nr. 2, S. 43-48, zahlr. Q
Kommunen haben durch das Bauplanungsrecht im BauGB bereits effektive Instrumente, um die Mobilitätswende und den Klimaschutz auf ihrem Gebiet voranzubringen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Möglichkeit, durch bauplanerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB auf den gemeindlichen Flächen "gemeindliche Verkehrspolitik" zu betreiben und darüber hinaus auch flächenbezogene Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz auf Gemeindegebiet festzulegen. Künftig müssen auch begleitende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 StVO jenseits von Gefahrenlagen zur Gestaltung der kommunalen Mobilität möglich werden. Alle Maßnahmen erfordern zur rechtssicheren Umsetzung ein verkehrsplanerisches Fundament der Kommune. Deshalb ist eine integrierte Verkehrsplanung mit fachlichen Standards bundeseinheitlich im BauGB zu verankern. Den Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 BauGB kommt eine bedeutsame Rolle für die Mobilitätswende und den Klimaschutz in den Kommunen zu. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB können "Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für Ladeinfrastruktur elektrisch betriebener Fahrzeuge, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen [festgesetzt werden]; die Flächen können auch als öffentliche oder private Flächen festgesetzt werden".