Detailergebnis zu DOK-Nr. 80448
Die geplante "Große BauGB-Novelle" für die Stärkung der grünen Infrastruktur in den Städten nutzen!: Notwendigkeit der Reform des Bauplanungsrechts im Interesse von Klimaanpassung, Biodiversitätssicherung und Gesundheitsschutz
Autoren |
W. Köck M. Neubauer H. Dahms |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 43 (2024) Nr. 5, S. 296-302, 77 Q
Rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland leben in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern, davon fast die Hälfte in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern. Vor allem in großen Städten verdichten sich umweltbezogene Gesundheitsbelastungen wie Hitze, Lärm oder Luftschadstoffe. Durch die klimawandelbedingte weitere Erderwärmung ist davon auszugehen, dass sowohl Hitzebelastungen weiter zunehmen werden als auch Extremereignisse, wie Dürren und Überschwemmungen. Darauf müssen sich die Städte durch Anpassungsmaßnahmen einstellen. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Klimaanpassungskonzepten zu, die durch das jüngst verabschiedete Klimaanpassungsgesetz des Bunds auch für die lokale Ebene vorgeschrieben sind. Ein zentrales lokales Umsetzungsinstrument ist die Bauleitplanung, insbesondere auch der Bebauungsplan, der nicht nur für die bauliche Weiterentwicklung der Stadt, sondern auch für die notwendige Stärkung der sogenannten "grünen Infrastruktur" elementar ist. Denn oft fehlt es noch an wohnortnahen, die Resilienz stärkenden, gesundheitsschützenden und gesundheitsfördernden Ressourcen wie Grünräumen oder Gewässern, die das Mikroklima verändern und dadurch für Abkühlung sorgen. In seinem im Juni 2023 vorgelegten Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken" hat sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) unter anderem mit der Stadtentwicklung und dem Bauplanungsrecht befasst. Er plädiert dafür, die geplante sogenannte "Große BauGB-Novelle" zu nutzen, um die Klimaanpassung zu stärken und dabei insbesondere die Entwicklung von Grünräumen im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung, sowie des gerechten Zugangs zu Ressourcen und der Biodiversitätssicherung, voranzutreiben. Der Beitrag fasst zentrale stadtbezogene Aussagen des SRU-Sondergutachtens zusammen und empfiehlt, das Bauplanungsrecht für die Stärkung der grünen Infrastruktur weiterzuentwickeln und dabei auch die Planersatznorm des § 34 BauGB einzubeziehen.