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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80360
Bauleitplanung ohne Umweltprüfung – umweltrechtliche Anforderungen für die Anwendung des vereinfachten und beschleunigten Verfahrens
Autoren |
A. Sterz |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 37 (2023) Nr. 1, S. 33-44, 3 B, 2 T, zahlr. Q
Mit der Einführung der unbedingten Pflicht zur Umweltprüfung für Bauleitpläne durch das Europarechtsanpassungsgesetz aus dem Jahr 2004 wurden Ausnahmen davon normiert. Der Beitrag befasst sich mit den Ausnahmen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowie deren europa- und umweltrechtlichen Anforderungen und betrachtet dabei die Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB), des UVP-Gesetzes (UVPG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der UVP-Richtlinie, der SUP-Richtlinie, der FFH-Richtlinie, der Vogelschutz-Richtlinie und der Seveso-III-Richtlinie der EU.