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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80271
Ad-hoc-Arbeitspapier "Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06" (Ausgabe Februar 2024)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung |
Köln: FGSV Verlag, 2024, 12 S. (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 26502) (W 2, Wissensdokumente). − ISBN 978-3-86446-394-5. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ap-qsa
Von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e. V.) ist nun das Ad-hoc-Arbeitspapier "Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06", Stand Februar 2024, herausgegeben worden, das zum Download zur Verfügung steht. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein W 2-Arbeitspapier als Ergänzung zu den bestehenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06). Ad-hoc-Arbeitspapiere sind eine neue Veröffentlichungsform für eine schnellere Information zu neuen Erkenntnissen. Seit der Veröffentlichung der RASt 06 im Jahr 2007 wurden zahlreiche Forschungen zur Verkehrssicherheit innerstädtischer Verkehrsanlagen durchgeführt. Im Jahr 2022 hat die FGSV die "Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen" (E Klima 2022) veröffentlicht. Die RASt 06 befinden sich in der Überarbeitung und werden die Erkenntnisse aus den Forschungsvorhaben und die Ziele des Klimaschutzes gemäß den E Klima bei der Neufassung aufgreifen. Die Veröffentlichung des Arbeitspapiers dient dazu, in Kurzform über wesentliche Änderungen bei der Anwendung der RASt 06, die sich insbesondere aus der Forschung und den Impulsen des Steckbriefs zu den RASt 06 aus dem Anhang zu den E Klima ergeben, zu informieren und der Anwendungspraxis zur Verfügung zu stellen. Detaillierte Änderungsempfehlungen für die Übergangszeit werden im Abschnitt 4 mit Bezug zu den betroffenen Abschnitten der RASt 06 aufgezählt. Das Ad-hoc-Arbeitspapier richtet sich an alle Städte und Gemeinden und kann, individuell angepasst auf die typische Entwurfssituation, für jede Straßenkategorie Handlungsoptionen aufzeigen. Die FGSV empfiehlt, bis zur Neufassung der RASt 06 die ergänzenden "Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06" bei allen Planungsprozessen, die Stadtstraßen betreffen, zu berücksichtigen.